Der „digitale Nachlass“

Es gibt Dinge, über die redet man nicht, Themen, über die man nicht nachdenken möchte.

Lebt man – so wie ich – mit einigen Tieren zusammen, dann hat man öfter mit dem Tod und dem Sterben zu tun.

Und wenn wir ehrlich zu uns sind – der Tod stehts schon fest, wenn wir geboren werden.

In modernen Zeiten hinterlassen wir aber nicht nur materielle Dinge. Auch der sog. „digitale Nachlass“ gehört zu unserem Erbe.

Leider haben die Gesetzgeber dieses Thema noch nicht ganz im Griff und deshalb ist es sehr ratsam, sich selbst rechtzeitig darum zu kümmern.

Fangen Sie damit an, alle Seiten zu notieren, bei denen Sie sich mit Zugangsdaten anmelden müssen.

So schaffen Sie eine Liste, die auch bei einem erfolgreichen Cyberangriff genutzt werden kann, um schnell die wichtigen Kennwörter ändern zu können.

Etwas schwieriger wird der nächste Schritt – dokumentieren Sie die Kennwörter zu diesen Seiten.

Dafür wäre eine Excel Tabelle genau so gut geeignet, wie ein Stück Papier.

Doch – wo und wie hinterlegt man das? Gerade auch, wenn die Liste aktualisiert werden muss?

Vielleicht ein USB Stick mit Fingerabdruck gesichert? Nein, das geht nicht, weil biometrische Zugänge schwer weitergegeben werden können.

Es ist auch schwierig, diese Listen bei einem Nachlassgericht oder Notar zu hinterlegen.

Man kann ja nicht jeden Monat dort einfach so seine neuen Kennwörter nachtragen.

Und was geschieht eigentlich, wenn der beabsichtigte Erbe selbst auch gestorben ist?

Jemand hat vor einigen Tagen gesagt, er habe einen USB-Stick für seine Frau gemacht, gesichert mit einem Kennwort, welches sich aus der gemeinsamen Vegangenheit ergibt.

Also im Sinne von „was habe ich dir am ersten Jahrestag unserer Beziehung geschenkt?“

Das könnte bei einem vergesslichen Menschen wie mir zu einem Problem werden.

Für diese Fragen gibt es meiner Meinung nach keine universelle Lösung.

Deshalb müssen Sie sich aber auch intensiv selbst Gedanken machen und eine Lösung finden, die zu Ihnen passt.

Denken Sie daran, dass neben den Zugängen auch digitale Bücher, Liedsammlungen und Photoarchive zum Erbe gehören können.

Weitere Hinweise finden Sie im Internet, z.B. bei der Allianz.

Schön finde ich die Idee, auch gleich ein Video mit zu hinterlassen.

Darin können Sie neben persönlichen Worten auch noch einmal Ihren Willen klar und deutlich formulieren.

Denken Sie immer daran:

Leben jeden Tag als sei es der Letzte. Denn er könnte es auch wirklich sein.

Memento Mori